Bericht von der Jahreshauptversammlung vom 11. Februar 2014
Wie bereits angekündigt und erläutert, beabsichtigt der NVS, die in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke in eine Stiftung zu überführen und so ihre Zweckbindung für den Naturschutz langfristig zu gewährleisten.
Um dieses Projekt auf den Weg zu bringen, war für die diesjährige Hauptversammlung eine umfangreiche Tagesordnung angekündigt worden. Neben den üblichen Berichten des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der Kassenprüfer sowie der Entlastung des Vorstands für die Amtsführung im zurückliegenden Jahr waren insgesamt sechs Abstimmungen in Sachen Stiftungsgründung angesetzt.
Dank sorgfältiger Vorbereitung verlief die Beschlussfassung ohne Probleme im geplanten Zeitrahmen. Alle Beschlüsse wurden ohne Gegenstimme gefasst.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Der NVS beschließt die Gründung der „Stiftung zum Schutz von Landschaft und Natur in der Südpfalz“ entsprechend dem Satzungsentwurf in der Fassung vom 06.01.2014. Die Vorsitzenden der vier Gründervereine sind beauftragt, das Stiftungsgeschäft entsprechend zu tätigen.
Der komplette Satzungstext ist im Anschluss an diesen Bericht nachlesbar. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Festlegungen:
Zielsetzung der Stiftung ist die
- nachhaltige Zweckbindung des bestehenden immobilen Vermögens des NVS (hierzu wird der gesamte Grundbesitz an die Stiftung übertragen).
- Schaffung einer attraktiven Möglichkeit für weitere Zustiftungen (z. B. Erbschaften) im Sinne unserer heimischen Natur.
- Führung eines Ökokontos als Kompensationsmöglichkeit für Verursacher im Sinne des Naturschutzgesetzes.
Stiftungszweck ist
-
- die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, ebenso wie Aktivitäten zur Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in der Südpfalz als menschliche Lebensgrundlage.
- der Erwerb ökologisch wertvoller Flächen, Renaturierung, Betreuung sowie Pflege naturnaher Landschaftselemente und die Schaffung von Möglichkeiten für Ersatzmaßnahmen.
- Die vier Gründervereine bringen das Stiftungsvermögen in Höhe von € 25.000 in folgenden Anteilen ein: der Hauptverband € 15.000, die Ortsgruppe Billigheim-Ingenheim € 5000, die Ortsgruppen Hochstadt und Niederhorbach je € 2500.
- Als Liquiditätseinlage werden folgende Beiträge in die Stiftung eingebracht: vom Hauptverband weitere € 15.000, und von jeder Ortsgruppe (außer den drei Gründungsmitgliedern) ein Beitrag von € 10 je Mitglied. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund € 24.000.
- Als Mitglieder des Stiftungsrats werden folgende Vertreter des Hauptverbands und der 11 Ortsgruppen bestellt:
Hauptverband: | Monika Paulat |
Ortsgruppe Barbelroth: | Gerhard Meyer |
Ortsgruppe Billigheim-Ingenheim: | Traudel Holk |
Ortsgruppe Dierbach: | Siegfried Löhlau |
Ortsgruppe Erlenbach: | Klaus Bolz |
Ortsgruppe Freckenfeld: | Ewald Hirsch |
Ortsgruppe Heuchelheim-Klingen: | Dr. Rainer Tempel |
Ortsgruppe Hochstadt: | Gerd Pressler |
Ortsgruppe Kandel: | Siggi Schweers |
Ortsgruppe Minfeld: | Volker Korbstein |
Ortsgruppe Niederhorbach: | Rolf Lambach |
Ortsgruppe Wörth: | Bernd Albersmeier |
- Als weitere Mitglieder des Stiftungsrats werden folgende Sachverständige bestellt:
Dr. Hans Jürgen Hahn, Landau
Prof. Dr. Hanns Petillon, Landau
Uwe Weibel, Kandel
Dr. Christian F. Weisser, Scheibenhardt
Kurt von Nida, Kleinfischlingen
Der NVS Vorstand wird autorisiert, die Übertragung des immobilen Vermögens des NVS an die Stiftung in Form einer Schenkung bis Ende 2015 abzuwickeln.
Soweit die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 11.02.2014. Wie geht es nun weiter?
Die Vorsitzenden der vier Gründervereine unterzeichnen das Stiftungsgeschäft und beantragen die Registrierung und Bestätigung der Stiftung bei der ADD Trier.
Der Stiftungsrat wählt auf seiner konstituierenden Sitzung zunächst seine(n) eigene(n) Vorsitzende(n) und Stellvertreter(in) und bestellt den Stiftungsvorstand. Folgende Bewerber sind für den Vorstand der Stiftung nominiert:
Dieter Zeiß, Billigheim-Ingenheim | (Erster Vorsitzender) |
Gerd Kümmel, Kandel | (Stellvertretender Vorsitzender) |
Georg Herion, Dierbach | (OG Dierbach) |
Ralf Horder, Landau | (OG Billigheim-Ingenheim) |
Matthias Kitt, Minfeld | (OG Minfeld) |
Zu den ersten Tätigkeiten des Stiftungsvorstands zählen logistische Vorgänge wie das Einrichten eines Bankkontos, die Festlegung einer Geschäftsadresse, die Beauftragung einer Stiftungsverwaltung, die Ausarbeitung aller für eine publikumswirksame Veröffentlichung geeigneten Unterlagen sowie eine Bestandsaufnahme in Vorbereitung der Übertragung der NVS Grundstücke an die Stiftung. Die „offizielle“ Überreichung der Stiftungsurkunde wird im Rahmen einer Pressekonferenz mit prominenten Gästen zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.
Hier ist der Link zur Stiftungssatzung.